[ Auszug: (1) Der Schenker ist berechtigt, die Erfüllung eines schenkweise erteilten
Versprechens zu verweigern, soweit er bei Berücksichtigung seiner
sonstigen Verpfli ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]